An folgenden Tagen bleibt unser Rathaus geschlossen: Freitag, 02.05.25 Freitag, 30.05.25 Freitag, 20.06.25 Freitag, 02.01.26
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
Nähere Informationen zum Handwerk erteilt die Handwerkskammer für Schwaben, Siebentischstraße 52-58, 86161 Augsburg, Telefon 0821 32590
In manchen Fällen brauchen Sie eine spezielle Erlaubnis, z. B. Bewachung, Handwerk, Makler sowie Bauträger und Baubetreuung, Pfandleihe, Versteigerungen.
Bitte informieren Sie sich vorab.
Was ist zu melden:
Wann ist zu melden:
Für die persönliche Anmeldung benötigen Sie zwingend einen Termin im Bürgerbüro
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 08247/9690-220
Wenn jemand gewerbliche Tätigkeiten außerhalb oder ohne eine Niederlassung ausübt und ohne vom Kunden vorher bestellt worden zu sein, dann bezeichnet man dies als Reisegewerbe (§ 42 Abs. 2 Gewerbeordnung).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Landratsamt.
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn
In folgenden Fällen können Sie uns gerne freiwillig Änderungen mitteilen:
Zum Beispiel:
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Ummeldebescheinigung beantragen. Die Daten des Gewerbebetriebes müssen hierzu noch aktuell sein.
Sie können die Zweitschrift persönlich im Bürgerbüro beantragen oder diese in einer E-Mail an buergerbuero@bad-woerishofen.de anfordern. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses bei. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Zweitschrift nach Bezahlung sofort. Bei schriftlicher Anforderung in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir gemeinsam mit der Bescheinigung zu.
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Das Gewerbeamt berät Sie im Einzelfall gerne.
Für die persönliche Ummeldung benötigen Sie zwingend einen Termin im Bürgerbüro
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 08247/9690-220
Was ist zu tun, wenn ein Gewerbe in eine andere Stadt oder eine andere Gemeinde verlegt wird?
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Abmeldebescheinigung beantragen. Die Daten des Gewerbebetriebes müssen hierzu noch aktuell sein.
Sie können die Zweitschrift persönlich im Bürgerbüro beantragen oder diese in einer E-Mail an buergerbuero@bad-woerishofen.de anfordern. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses bei. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Zweitschrift nach Bezahlung sofort. Bei schriftlicher Anforderung in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir gemeinsam mit der Bescheinigung zu.
Für die persönliche Ummeldung benötigen Sie zwingend einen Termin im Bürgerbüro
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 08247/9690-220
Was ist zu tun, wenn ein Gewerbe in eine andere Stadt oder eine andere Gemeinde verlegt wird?
Bei Verlegung in eine andere Kommune sind zwei Schritte erforderlich:
Stadt Bad Wörishofen
Bgm.-Ledermann-Str.1
86825 Bad Wörishofen
📞 08247 / 9690-220
Fax.: 08247 / 9690-199
📧 buergerbuero(at)bad-woerishofen.de