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Die eID-Karte ermöglicht nichtdeutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu beantragen und die Online-Ausweisfunktion zu nutzen. Die Person muss 16 Jahre alt sein.
Zur Beantragung der eID-Karte muss die antragstellende Person persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen und sich mit gültigem Pass/EU-Ausweis ausweisen (ggfs. sind weitere Nachweise erforderlich). Ein Foto ist nicht erforderlich.
Die eID-Karte gilt 10 Jahre und kostet 37,00 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8232608338125