Informationen zum Verkehrskonzept
Warum braucht Bad Wörishofen eine neue Verkehrsplanung?
Verkehrsaufkommen, Verkehrsarten und Verkehrswege unterliegen, wie so viele Dinge in einer Stadt,einem ständigen Wandel. Diesem niemals endenden Entwicklungsprozess muss sich jede Kommune immer wieder anpassen. Bei einer aktuellen Problemerörterung wurde u.a. festgestellt, dass der Ausbauzustand unserer Straßen oft nicht dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen entspricht und besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger, Radfahrer, Kinder und ältere Menschen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es entstehen nicht nur Behinderungen und gefährliche Situationen, schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer fühlen sich mit der hohen Verkehrsbelastung auf engem Raum auch oftmals überfordert. Mit der neuen Verkehrsplanung sollen kritische Straßen und Punkte entlastet, Fußgänger und Radfahrer besser geschützt und das Radfahren grundsätzlich gefördert werden.
Wie wurde die neue Verkehrsplanung erarbeitet?
Die neue Verkehrsplanung basiert auf dem im Frühjahr 2013 vom Stadtrat beschlossenem Verkehrskonzept „Kneippstadtprojekt 2012“ (KSP), welches nochmals überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde. Das KSP wurde im Jahr 2012 von Studenten der Fachhochschule für öffentliches Recht im Auftrag der Stadt erstellt. Die Bad Wörishofer Bürgerinnen und Bürger, wie auch die einzelnen Interessensverbände waren im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses bei der Entwicklung miteingebunden. Die vorgebrachten Sorgen und Nöte, insbesondere aber auch die Wünsche und Ideen bildeten, neben den rechtlichen Vorgaben, die Grundlage des neuen Verkehrsplanes.
Was ändert sich genau?
Der Verkehr wird künftig auf „Straßen mit Verkehrsleitfunktion“ durch die Stadt geführt, um schwach ausgebaute Straßen (mit hoher Fußgängerfrequenz) und kritische Punkte zu entlasten. Insbesondere die Schulen, aber auch das Freibad und die Ortsteile sind künftig in einem Fahrradstraßennetz miteinander verbunden. Auf hochbelasteten Straßen werden Schutzstreifen für Radfahrer und zusätzliche Überwege für Fußgänger eingerichtet. Ein kleiner Teil der Bahnhofstraße wird zur Fußgängerzone und an kritischen Einmündungen in der Hauptstraße die Verkehrsführung verändert. An der „Pescatore Kreuzung“ ist auch eine bauliche Veränderung geplant. Die neue kleine Fußgängerzone in der Bahnhofstraße wird vorerst provisorisch eingerichtet. Sollte sie ihren angedachten Zweck erfüllen, kann sie nach dem Testlauf ausgebaut werden. Eine gastronomische und kulturelle Nutzung ist allerdings schon jetzt durchaus erwünscht.
Wo kann ich noch überall mit dem Auto hinfahren?
Alle Punkte, welche heute mit dem Pkw anfahrbar sind, werden auch künftig mit dem Auto erreichbar bleiben. Hierzu kann es in manchen Fällen nötig sein, eine andere Anfahrtsroute zu wählen. Ein bloßes Durchfahren des Stadtkerns, ohne Start- und/oder Zielpunkt (Durchgangsverkehr), soll allerdings erschwert werden.
Warum werden nun Fahrradstraßen eingerichtet?
Das Fahrrad, als innerstädtisches Fortbewegungsmittel, ist bei den Wörishofer Bürgern mindestens genauso beliebt wie der Pkw. Die Kur- und Urlaubsstadt Bad Wörishofen will dieser Entwicklung gerecht werden und fahrradfreundlicher werden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Fahrradfahrer in der Innenstadt nicht ausreichend geschützt sind. Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen werden Qualität, Attraktivität und vor allem die Verkehrssicherheit von Radverkehrsverbindungen erhöht. Die Möglichkeit der Nutzung der gesamten Fahrbahnbreite mindert die Gefährdung einzelner Radfahrer, es entstehen weniger Konflikte mit Fußgängern, Abstände zu parkenden Autos können besser eingehalten werden und der motorisierte Verkehr muss besondere Rücksicht nehmen. Das künftige Fahrradstraßennetz verbindet die Ortsteile mit dem Stadtzentrum, aber auch die Schulen und das Freibad und kann ohne großen Aufwand eingerichtet werden.
Was ist eine Fahrradstraße?
In einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion eines Radweges. Nebeneinander, oder in Gruppen Rad zu fahren (z.B. Schulkinder) ist ausdrücklich erlaubt. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen ebenfalls befahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Das Tempo bestimmen allerdings die Radfahrer - Autofahrer haben ihre Geschwindigkeit anzupassen und besondere Rücksicht zu nehmen. Fahrradstraßen sollen grundsätzlich durchgängig befahrbar sein und sind deshalb meist bevorrechtigt; das bedeutet, an einmündenden oder kreuzenden Straßen muss in der Regel Vorfahrt gewährt werden.