🔍 Fundbüro
Stadt Bad Wörishofen
Bgm.-Ledermann-Str. 1
86825 Bad Wörishofen
Empfang/Haupteingang
📞 08247/9690-0
📧fundamt@bad-woerishofen.de
Behandlung von Fundgegenständen:
Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 BGB 5% des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3%.
Bei der Stadt Bad Wörishofen werden abgegebene Fundgegenstände sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf von sechs Monaten werden diese, sofern gewünscht, an den Finder zurückgegeben.
Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen.
Der Eigentumserwerb ist bei einem Fund in öffentlichen Gebäuden, in privaten Geschäftsräumen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt nicht möglich.
Die nicht vom Eigentümer abgeholten oder nicht an den Finder zurückgegebenen Gegenstände, werden einmal jährlich im Rahmen einer Versteigerung abgeben.
Sollten Sie ein Tier vermissen, wenden Sie sich bitte an das Tierheim Beckstetten.