Geschafft! Die Eheschließung kann stattfinden!
Ihre Eheschließung kann stattfinden. Kommen Sie bitte 15 Minuten vorher zum Standesamt. Wenn Sie die Ehe mit Trauzeugen schließen möchten, können wir die Personalien der Zeugen aufnehmen und die Niederschrift über die Eheschließung ergänzen. Grundsätzlich können Sie mit keinem, einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und können mit Ihnen verwandt sein. Wenn jedoch einer der Verlobten oder der Trauzeugen die deutsche Sprache nicht versteht, ist ein Dolmetscher beizubringen - für den Sie zu sorgen haben. Die Verlobten, Trauzeugen und ein eventueller Dolmetscher müssen sich durch einen gültigen Personalauswesen oder Reisepass ausweisen.
Unsere Trautage:
Grundsätzlich trauen wir Sie während der Dienststunden von montags bis freitags.
Für Trauungen außerhalb der Dienststunden, die ggf. mit den Standesbeamten vereinbart werden können, müssen wir aufgrund den länderrechtlichen Vorgaben der Personenstandsverordnung einen Zuschlag von 70,00 € erheben.