Eheschließung im Ausland
Wenn Sie Ihre Entdeckungsreise in die Ehe nicht in Bad Wörishofen oder in der Bundesrepublik Deutschland, sondern im Ausland - gleich ob in Las Vegas oder Salzburg oder auf Raratonga, einer kleinen Insel im pazifischen Ozean - starten möchten, ist es wichtig, dass Ihre Ehe dann in Deutschland auch anerkannt wird. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Eheschließung in der dort üblichen Form, der sog. Ortsform, erfolgt ist.
Bitte erkundigen Sie sich bei der konsularischen Vertretung des Eheschließungsstaates oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln, das hierzu spezielle Schriften über die Eheschließung im Ausland herausgegeben hat, welche Papiere Sie für die Eheschließung im Ausland benötigen.
Auf der Heiratsurkunde, die Sie bei Ihrer Eheschließung im Ausland erhalten, ist außerdem in der Regel eine Apostille (durch die ausländische Behörde) oder eine Legalisation (durch die Deutsche Auslandsvertretung) erforderlich.
Nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Auch nicht jede Namenserklärung, die im Ausland abgegeben worden ist, ist im Inland wirksam. Deshalb ist es ratsam, wenn Sie mit der Heiratsurkunde zu uns kommen.