Baugenehmigungen/Bauaufsicht
Wo reiche ich meinen Bauantrag ein?
Seit dem 01.03.2023 müssen viele Anträge zum rund um das Thema „Bauen“ direkt beim Landratsamt Unterallgäu und nicht mehr bei der Stadt Bad Wörishofen eingereicht werden. Anträgen werden dann über das Bayern-Portal automatisch an das Landratsamt Unterallgäu weitergeleitet. Papieranträge können weiterhin eingereicht und müssen per Post direkt an das Landratsamt Unterallgäu geschickt werden. Dies gilt für das Stadtgebiet der Stadt Bad Wörishofen jedoch lediglich für Vorhaben und Anträge, bei denen das Landratsamt Unterallgäu die Genehmigung erteilt.
Zuständig ist hier die Bauverwaltung-Ost, Landratsamt Unterallgäu, Bauverwaltung, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim.
Die Stadt Bad Wörishofen bildet im Landkreis Unterallgäu eine Besonderheit; denn diese besitzt für bestimmte Vorhaben eigene Baurechtskompetenzen und ist hier als Untere Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde zuständig. Deshalb müssen alle Anträge, die in die Zuständigkeit der Stadt Bad Wörishofen fallen, weiterhin in Papierform bei der Stadt Bad Wörishofen eingereicht werden und können nicht digital beim Landratsamt Unterallgäu gestellt werden.
Die Stadt Bad Wörishofen ist zuständig für Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung und Gebäuden, die teilweise oder ausschließlich freiberuflich oder gewerblich im Sinn des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden, die in die Gebäudeklasse 1 bis 3 fallen und für deren Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.
Für Verfahren außerhalb von qualifizierten Bebauungsplänen oder Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5, sowie Sonderbauten ist das Landratsamt zuständig. Anträge, die sich hierauf beziehen, können digital gestellt werden.
Um Anträge, Erklärungen oder Anzeigen in digitaler Form einreichen zu können, müssen Sie als Vorlagenberechtigter, oder in bestimmten Fällen als Bauherr, selber über das Bayern-Portal einmalig eine sogenannte Bayern-ID beantragen. Alternativ können Sie auch Ihr Elster-Zertifikat oder ein Authega-Zertifikat für die Einreichung der Unterlagen benutzen. Hiermit ist eine Authentifizierung Ihrer Person bei der Einreichung der Unterlagen möglich. Über das Bayern-Portal können lediglich die in diesem bereitstehenden digitalen Antragsformulare eingereicht werden. Eine Einreichung in digitaler Form per E-Mail ist nicht möglich.
Trotz der Möglichkeit, einen Bauantrag digital zu stellen, müssen Baugenehmigungen in Papierform erteilt und per Post zugestellt werden. Hier ändert sich für die Bauherrn nichts.
Anbei finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeiten:
Antragsart | Form | Einzureichen bei/über |
Bauanträge, Voranfragen, Abgrabungsanträge, Teilbauanträge, Verlängerungsanträge, isolierte Abweichungen von sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, z. B. Abstandsflächen | Papier (mit Unterschriften) oder Digital | Landratsamt Über Bayern-Portal, geht automatisch an Landratsamt |
Freistellungsverfahren, isolierte Abweichungen, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften (Satzungen) | Papier (mit Unterschrift) | Gemeinde Bad Wörishofen |
Abbruchanzeige | Papier (mit Unterschrift/en) Digital | Landratsamt und Stadt Bad Wörishofen Über Bayern-Portal, geht automatisch an Landratsamt |
Anträge, die in die Zuständigkeit der Stadt Bad Wörishofen fallen | Nur Papier zulässig (bisher) | Stadt Bad Wörishofen |
Auch die Stadt Bad Wörishofen ist bestrebt, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten des Digitalen Bauantrages für Vorhaben, welche in die Zuständigkeit der Stadt Bad Wörishofen fallen, zu eröffnen. Sobald es diese Möglichkeit gibt, werden wir Sie umgehend und frühzeitig informieren.
Sollten Sie Fragen rund um Ihr geplantes Bauvorhaben haben oder sich unsicher sein, wo Ihre Unterlagen einzureichen sind, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Für alle Baugenehmigungen durch die Stadt Bad Wörishofen: 08247/9690- 323.
Für Baugenehmigungen durch das Landratsamt Unterallgäu: 08247-9690- 324.
Mit freundlichen Grüßen
Der Erste Bürgermeister
Stefan Welzel