Bayern-Recht Datenbank
Der Freistaat Bayern stellt den Bürgerinnen und Bürgern alle bayerischen Gesetze und Verordnungen im Internet kostenfrei zur Verfügung.
Bei Änderungsgesetzen oder Änderungsverordnungen werden im GVBl. oft nur die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht verkündet. Dies hat zur Folge, dass Änderungsgesetze oder –verordnungen aus sich heraus kaum verständlich sind. Gleiches gilt in vielen Fällen für Verwaltungsvorschriften.
Deshalb werden sogenannte konsolidierte Fassungen eingestellt, in die die Änderungen der einschlägigen Änderungsgesetze, -verordnungen oder -verwaltungsvorschriften eingearbeitet wurden. Die Konsolidierung erfolgt grundsätzlich innerhalb weniger Arbeitstage nach der amtlichen Verkündung durch den Verlag C.H.BECK oHG im Auftrag des Freistaats Bayern. Bei den aufrufbaren Texten handelt es sich um nichtamtliche Fassungen der Rechtsvorschriften.