STADT BAD WÖRISHOFEN

Stadtarchiv- Stadtrat in Bad Wörishofen beschließt Archivsatzung

-15.10.2024-

Forschen im Stadtarchiv … Der Stadtrat in Bad Wörishofen beschließt Archivsatzungen

Zwei neue Satzungen hat der Rat der Stadt Bad Wörishofen für das im Februar personell neu besetzte Stadtarchiv am 8. April beschlossen – eine Aufgaben- und Benutzungssatzung und eine GebührensatzungBürgermeister Stefan Welzel dankte der Stadtarchivarin Kirsten Stahmann für die Ausarbeitung der beiden Satzungen.
In der Archivsatzung sind die Aufgaben des Stadtarchivs festgelegt: Unterlagen, die in der Stadtverwaltung nicht mehr benötigt werden, werden vom Archiv auf ihre Archivwürdigkeit hin geprüft. Archivwürdig ist, was für die Rechtssicherung der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger bedeutsam ist oder was sich in der Zukunft als historische Quelle eignen könnte. Neben Papierakten wird das Stadtarchiv in Zukunft auch elektronische Akten und Datenbankinhalte für die Nachwelt aufbewahren. Auch diese Daten müssen dem Stadtarchiv in Zukunft angeboten werden, und es erhält ein Mitwirkungsrecht bei der Einführung von Programmen und IT-Systemen. Zudem kann das Stadtarchiv Unterlagen und Nachlässe von Privatpersonen übernehmen und den Sammlungsbestand durch historische Fotografien, Postkarten, Plakaten oder audiovisuelle Medien erweitern. Schließlich schreibt die Archivsatzung die Förderung der stadtgeschichtlichen Forschung und die Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen und der Kulturarbeit als wichtige Aufgaben des Stadtarchivs ausdrücklich fest.
Die Bestände des Stadtarchivs bestehen in der Regel aus Unikaten. Da diese bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzbar sind, kann eine Ausleihe des Archivgutes nicht stattfinden. Eine Benutzung kann grundsätzlich nur in den Räumlichkeiten des Stadtarchivs erfolgen. Das Stadtarchiv übernimmt nach schriftlicher Beauftragung z.B. Personenrecherchen zur Familienforschung oder nach Archivalien und erteilt Auskünfte für stadtbezogene Publikationen oder wissenschaftliche Projekte, insofern eine persönliche Benutzung im Archiv nicht möglich ist.
Und noch eine gute Nachricht: Die Benutzung von Archivgut ist kostenlos. Allen Nutzerinnen und Nutzern steht das städtische Archivgut zur Einsichtnahme frei. Gemeinfreies Archivgut, bei dem Schutzfristen abgelaufen sind und das nicht mehr durch Urheberrechte geschützt ist, darf von Besucherinnen und Besuchern abfotografiert werden. Auch dafür fallen keine Gebühren an. Mit der Gebührensatzung hat das Stadtarchiv lediglich die durch Anfertigung von Kopien, Reproduktionen und Beglaubigungen verursachten Kosten geregelt.
Die Archivsatzungen der Stadt Bad Wörishofen können eingesehen werden unter: https://rathaus.bad-woerishofen.de/info_service/ortsrecht/
Für die Benutzung von Archivalien und die Erforschung der Stadtgeschichte machen Sie doch bitte einen Termin im Stadtarchiv aus!
Die Öffnungszeiten des Archivs sind montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr. Selbstverständlich können auch schriftliche Anfragen an das Archiv gerichtet werden, vorzugsweise per E-Mail unter archiv@bad-woerishofen.de.