Der Beginn, die Änderung sowie die Aufgabe von gewerblicher Tätigkeit muss bei der Gewerbebehörde an- um bzw. abgemeldet werden.
Gewerbeanmeldung
Beschreibung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
Nähere Informationen zum Handwerk erteilt die Handwerkskammer für Schwaben, Siebentischstraße 52-58, 86161 Augsburg, Telefon 0821 32590
In manchen Fällen brauchen Sie eine spezielle Erlaubnis, z. B. Bewachung, Handwerk, Makler sowie Bauträger und Baubetreuung, Pfandleihe, Versteigerungen.
Bitte informieren Sie sich vorab.
Voraussetzungen
Was ist zu melden:
- gewerbliche Tätigkeit im stehenden Gewerbe (beispielsweise Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung)
Wann ist zu melden:
- Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit - bei Bevollmächtigung:
eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten - Handelsregisterbekanntmachung (sofern im Handelsregister eingetragen)
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
- bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
- Bei Verlegung aus einem anderen Meldebezirk: Gewerbeabmeldung des bisherigen Gewerbeamts
- Gebühr: 40,- €
Für die persönliche Anmeldung benötigen Sie zwingend einen Termin im Bürgerbüro
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 08247/9690-220
Reisegewerbe
Wenn jemand gewerbliche Tätigkeiten außerhalb oder ohne eine Niederlassung ausübt und ohne vom Kunden vorher bestellt worden zu sein, dann bezeichnet man dies als Reisegewerbe (§ 42 Abs. 2 Gewerbeordnung).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Landratsamt.
Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn
- der Standort des Gewerbes innerhalb Bad Wörishofens verändert wird (Verlegung).
Achtung: Bei Verlegung aus einem anderen Meldebezirk ist eine ABMELDUNG bei dem bisherigen Gewerbeamt und eine ANMELDUNG im neuen Gewerbeamt erforderlich! Keine UMMELDUNG! - die Art/ der Gegenstand des Gewerbes verändert wird
- der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
In folgenden Fällen können Sie uns gerne freiwillig Änderungen mitteilen:
Zum Beispiel:
- Aufgabe einer Tätigkeit
- Änderung des Namens des*der Gewerbetreibenden
- Nebenerwerb
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Ummeldebescheinigung beantragen. Die Daten des Gewerbebetriebes müssen hierzu noch aktuell sein.
Sie können die Zweitschrift persönlich im Bürgerbüro beantragen oder diese in einer E-Mail an buergerbuero@bad-woerishofen.de anfordern. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses bei. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Zweitschrift nach Bezahlung sofort. Bei schriftlicher Anforderung in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir gemeinsam mit der Bescheinigung zu.
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Das Gewerbeamt berät Sie im Einzelfall gerne.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte Gewerbeummeldung
(wichtig: Geben Sie das Datum der Änderung an) - Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen)
- Handelsregisterbekanntmachung (sofern im Handelsregister eingetragen)
- Gebühr: 30,- €
Für die persönliche Ummeldung benötigen Sie zwingend einen Termin im Bürgerbüro
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 08247/9690-220
Was ist zu tun, wenn ein Gewerbe in eine andere Stadt oder eine andere Gemeinde verlegt wird?
- Abmeldung bei der Gewerbebehörde des bisherigen Standorts
- Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts
Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Abmeldebescheinigung beantragen. Die Daten des Gewerbebetriebes müssen hierzu noch aktuell sein.
Sie können die Zweitschrift persönlich im Bürgerbüro beantragen oder diese in einer E-Mail an buergerbuero@bad-woerishofen.de anfordern. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses bei. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Zweitschrift nach Bezahlung sofort. Bei schriftlicher Anforderung in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir gemeinsam mit der Bescheinigung zu.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeabmeldung
(wichtig: geben Sie das Datum der Betriebsaufgabe an) - Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeschein oder Kopie des Gewerbescheins
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Gebühr: 30,- €
Für die persönliche Ummeldung benötigen Sie zwingend einen Termin im Bürgerbüro
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 08247/9690-220
Was ist zu tun, wenn ein Gewerbe in eine andere Stadt oder eine andere Gemeinde verlegt wird?
Bei Verlegung in eine andere Kommune sind zwei Schritte erforderlich:
- Abmeldung bei der Gewerbebehörde des bisherigen Standorts
- Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts
Gewerbewesen
Stadt Bad Wörishofen
Bgm.-Ledermann-Str. 1
86825 Bad Wörishofen
Gewerbewesen
Zimmernummer: Bürgerbüro EG
📞08247/9690-220
Fax.: 08247/9690-199
📧buergerbuero(at)bad-woerishofen.de
Gewerbewesen Formulare
Zur Übermittlung einer Gewerbemeldung (An-, Ab- oder Ummeldung) verwenden Sie bitte das entsprechende PDF-Formular. Dieses ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie (bei einer eingetragenen Firma zusätzlich mit dem Auszug aus dem Handelsregister) hier einzureichen (schriftlich, per Fax oder E-Mail).
Das Bürgerbüro überprüft die angegebenen Daten und schickt Ihnen die Bescheinigung über die Meldung mit Kostenrechnung zu. Selbstverständlich kann die Meldung auch persönlich beim Bürgerbüro abgegeben bzw. vorgenommen und bezahlt werden.
Gewerbewesen
Stadt Bad Wörishofen
Bgm.-Ledermann-Str.1
86825 Bad Wörishofen
📞 08247 / 9690-220
Fax.: 08247 / 9690-199
📧 buergerbuero(at)bad-woerishofen.de